Auch der letzte Weg und die letzte Ruhestätte sollten zu der verstorbenen Person passen. Der Wunsch des Verstorbenen hinsichtlich Bestattungsform und Grabart sollte berücksichtigt werden. Aber nicht immer ist dieser klar, dann müssen die nächsten Angehörigen in seinem Sinne entscheiden. Deswegen stellen wir Ihnen hier verschiedene Formen der Bestattung und die dazu passenden Grabarten vor. Bitte nehmen Sie sich Zeit, um über folgende Fragen nachzudenken:
Soll der Verstorbene eingeäschert werden?
Soll die Grabstätte erkennbar und zugänglich sein oder anonym bleiben?
Für welchen Zeitraum soll die Grabstelle erhalten bleiben?
Ist eine Grabpflege möglich oder erwünscht?
Hatte der Verstorbene eine besondere Verbundenheit zur See oder zur Natur?
Unter einer Erdbestattung versteht man die Beisetzung des Leichnams in einem Grab in der Erde. Eine religiös motivierte Erdbestattung wird als Beerdigung bezeichnet und leitet sich aus der seit Jahrtausenden im Judentum, Christentum und Islam gebotenen Bestattungsform her. Bei der Erdbestattung bilden Angehörige, Freunde und Trauergemeinde mit den sterblichen Überresten des Verstorbenen „das letzte Geleit“ zum Grab. Der bzw. die Geistliche geht mit den engsten Hinterbliebenen gemeinsam hinter dem Sarg. Eine Glocke läutet, während Freunde und Gäste folgen und ihre Anteilnahme und Liebe durch den gemeinsam zurückgelegten Weg zeigen. Für die Trauerbewältigung ist die Erdbestattung eine große Hilfe.
Deutsche Bestattungsvorschriften schreiben für die Bestattung einer Leiche in der Erde die Verwendung eines Sarges vor.
Mögliche Grabstellen:
- Wahlgrab (kann immer wieder verlängert werden)
- Reihengrab (wird nach der Reihe zugeteilt und kann nicht verlängert werden)
- Pflegefreies Erdgrab, anonym (kann nicht verlängert werden)
- Pflegefreies Erdgrab, teilanonym mit Namensführung (kann nicht verlängert werden)
- Partnergrab im pflegefreien Rasenfeld (kann immer wieder verlängert werden)
Eine Feuerbestattung kann nur durch eine Einäscherung oder Kremation eines Verstorbenen erfolgen, dafür werden sein zu Lebzeiten geäußertes Einverständnis oder eine Verfügung der nächsten Angehörigen sowie eine Untersuchung durch den Amtsarzt benötigt. Die Beisetzung des Verstorbenen erfolgt immer mit einer Aschenkapsel.
Mögliche Grabstellen:
- Urnenwahlgrab (kann immer wieder verlängert werden)
- Urnenreihengrab (geht immer nach der Reihe und kann nicht verlängert werden)
- Anonymes Urnenreihengrab (kann nicht verlängert werden)
- Teilanonymes Reihengrab (kann nicht verlängert werden)
- Urnenwand (Urnennische, sogenanntes Kolumbarium, kann verlängert werden)
Unter einer Seebestattung versteht man die Beisetzung einer wasserlöslichen Urne auf See, die Einäscherung und das Einverständnis des Verstorbenen bilden die Voraussetzung. Die Bestattung hat eine lange Tradition bis zur griechischen Antike. Bis zu 40 Trauerangehörige können die Bestattung auf See begleiten. Die Angehörigen erhalten eine Seekarte mit den Koordinaten der Beisetzung, auch regelmäßige Gedenkfahrten finden statt. Bestattungsgewässer weltweit sind erreichbar.
Unter einer Natur- oder Waldbestattung versteht man die Beisetzung der Asche in einer biologisch abbaubaren Urne im Wurzelbereich eines „gekauften“ Baumes ‒ inmitten der Natur, die auch die Grabpflege übernimmt. In unserer Gegend finden Natur- bzw. Waldbestattungen im RuheForst® Erbach, im FriedWald® Michelstadt und im Ruhehain Reichardshausen statt. Auch einige Friedhöfe im Bundesgebiet besitzen speziell ausgewiesene Gebiete, in denen Baumbestattungen stattfinden und die der Natur überlassen werden. Kleine Gedenktafeln an Bäumen sind zum Teil zulässig.
Mögliche Grabstellen:
- Gemeinschaftsbaum (Ruhestätte für eine Einzelperson an einem Gemeinschaftsbaum für bis zu 99 Jahre)
- Einzel-, Familien- oder Freundschaftsbaum (Ruhestätte für Einzelpersonen, eine Familie oder einen Freundeskreis von bis zu 10 Personen und bis zu 99 Jahren)
- Prachtbaum (Ruhestätte für eine Einzelperson an einem ausgewählten Gemeinschaftsbaum für bis zu 99 Jahre)
- Sternschnuppenbaum (kostenloser Bestattungsplatz für Kinder bis zum 3. Lebensjahr)
Es gibt noch einige ausgefallene Varianten wie die Luftbestattung vom Fesselballon aus, die nur im angrenzenden Ausland zulässig sind. Auch hierzu informieren wir Sie gerne.