Als digitalen Nachlass bezeichnet man Daten im Internet, die nach dem Tode des Benutzers noch weiter bestehen. Dazu zählen z. B. Leistungen, die soziale Netzwerke oder Vermittlungsagenturen zur Verfügung stellen. Die Rechte für diese Daten übernehmen die Erben. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, alle wichtigen Zugangsdaten und Passwörter so zu hinterlegen, dass es den nächsten Angehörigen im Todesfall möglich ist, unter Vorlage einer Sterbeurkunde Accounts zu löschen.
Auch Zugangsdaten zu E-Mail-Konten und sogenannten „Clouds“, virtuellen Speicherplätzen, sollten Erben über die Betreiberfirmen mittels Sterbeurkunde anfordern und Inhalte ggf. löschen.
Wer sich den Umgang mit der Technik nicht zutraut, kann spezielle Firmen mit unterschiedlichen Prüf- und Bearbeitungsaufträgen beauftragen.